Psychotherapie

Noch vor wenigen Jahren war Psychotherapie mitunter mit Ängsten vor sozialer Stigmatisierung verbunden, heute wird sie als adäquates Mittel zur Bewältigung von gesundheitlichen Belastungen gesellschaftlich weitestgehend akzeptiert und für gut befunden.

Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die Angst vor dem Schritt haben, bei persönlichen Krisen einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Gründe können sein: nur geringe Hoffnung auf positive Veränderungen, Ängste, vor manipulativer Beeinflussung, vor unprofessioneller Behandlung oder vor Abhängigkeiten. Viele Menschen fühlen sich auch überfordert damit, mit jemandem „Fremdes“ über eigene Gefühle oder Ängste zu sprechen. Für sozial unsichere und ängstliche Menschen ist manchmal das Videogespräch eine gute Einstiegsmöglichkeit in die Therapie.

Psychotherapie als Kassen- und als Privatleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Behandlungskosten einer Psychotherapie, auch die Kosten für eine erste Sitzung zum Kennenlernen und „Ausprobieren“. Hierzu benötigen Sie als gesetzlich Krankenversicherter ausschließlich ihre Krankenversichertenkarte, sowohl bei gesetzlichen wie auch bei privaten Krankenkassen ist vorab kein Kontakt mit ihrer Krankenkasse notwendig.

Eventuell hat Ihr Hausarzt oder ein Facharzt Ihnen auch eine Überweisung für eine Psychotherapie ausgestellt, dann bringen sie diese bitte zur ersten Sitzung mit. Sie können einen Psychotherapeuten aber auch ohne Überweisung aufsuchen.

Aktuell werden psychische Störungen nach der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V/ F) diagnostiziert.

Psychische Störungen
  • Anpassungsstörungen, beispielsweise nach schweren Belastungen: körperliche Erkrankung, Tod, Beziehungskrisen, Trennung, berufliche Überforderung, Arbeitslosigkeit, usw.
  • Angststörungen verschiedener Art, Zwangsstörungen
  • Depressionen
  • Verhaltensstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • viele spezielle Störungen im Kindes- und Jugendalter aus dem emotionalen Bereich, Verhaltensstörungen, Leistungsstörungen, Bindungsstörungen
  • nicht substanzgebundene Süchte wie Essstörungen aller Art
  • Nichtorganische Schlafstörungen

Die Krankenkassen tragen die Kosten nur für Behandlungen, die zu den sogenannten „Richtlinienverfahren“ gezählt werden können. Dabei muss die Therapie von einem ärztlichen oder einem psychologischen Psychotherapeuten mit staatlicher Approbation durchgeführt werden (Studium der Psychologie oder der Humanmedizin mit anschließender etwa fünfjähriger therapeutischer Weiterbildung). Kinder und Jugendliche dürfen bei entsprechender therapeutischer Weiterbildung auch von Therapeuten behandelt werden, die als Grundlage ein Studium aus dem sozial-/ pädagogischen Bereich absolviert haben.

Richtlinienverfahren

Zu den „Richtlinienverfahren“ gehören derzeit:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Analytische Psychotherapie

Ergänzend dürfen in einem sehr eng gesetzten Rahmen Methoden aus anderen anerkannten Psychotherapieverfahren genutzt werden, beispielsweise das EMDR zur Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen.

Unterschieden werden die hier beschriebene ambulante Therapie bei einem niedergelassenen Therapeuten und die stationäre oder teilstationäre Therapie in einer Klinik. Auch hierzu werden sie bei entsprechender Indikation und entsprechendem Wunsch Ihrerseits von mir diskret und ehrlich sowie auf hohem fachlichen Niveau beraten.

In meiner Praxis biete seit dem Jahr 2000 ich als Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie für Erwachsene, Jugendliche und Kinder an. Möglich sind Einzelgespräche und auch Gruppentherapien für unterschiedliche Altersgruppen. Da Menschen oft in engen sozialen Beziehungen leben, ist die Berücksichtigung von Bezugspersonen wie (Ehe-)partner oder Eltern und Geschwistern möglich, oft auch therapeutisch sinnvoll. Grundsätzlich sind auch Videogespräche möglich.

Zusätzlich habe ich die Berechtigung, als Behandler für die gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften tätig zu sein. Diese übernehmen immer dann die Kosten, wenn die psychische Erkrankung/ Störung Folge eines Unfalls im schulischen/ beruflichen Kontext ist. Hierzu zählen auch die psychischen Folgen einer im beruflichen Kontext erworbenen Long COVID-19 Erkrankung.

Unsere Sprechzeiten
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch

Montag
14:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:00 – 09:30 Uhr

Sollten Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder auf dem Anrufbeantworter und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.



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